Prothmann, Wilhelm: Der Rechtsstaat Ludendorffs

Artikel-Nr.: 292

Der Rechtsstaat als Idee und in seiner Geschichte hat es unternommen, den Herrschenden durch das Gesetz zu beherrschen, seine Macht, die Staatsgewalt, in drei Teile zu zerlegen und dem Untertanen, als Teilhaber an der Staatsgewalt- Staatsbürger genannt, Rechte und Freiheit zuzugestehen und diese durch eine Verfassung und Gesetze zu gewährleisten. 

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Technische Daten

Buchtitel Der Rechtsstaat Ludendorffs
Autor Prothmann, Wilhelm
Seiten 36

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Der Rechtsstaat als Idee und in seiner Geschichte hat es unternommen, den Herrschenden durch das Gesetz zu beherrschen, seine Macht, die Staatsgewalt, in drei Teile zu zerlegen und dem Untertanen, als Teilhaber an der Staatsgewalt- Staatsbürger genannt, Rechte und Freiheit zuzugestehen und diese durch eine Verfassung und Gesetze zu gewährleisten. Er hat aber eine sehr wichtige, ihm gestellte Aufgabe vernachlässigt, die ihn erst in einem vollkommenen Sinn zu einem Rechtsstaat macht, nämlich den Beherrschten dahin zu erziehen oder zu überzeugen, daß das Recht nicht ein Mittel sei, das man nur dann einsetzt, wenn man es selbst braucht, sondern eine Lebensform, die man auch dann achtet und befolgt, wenn man sie nicht benötigt oder wenn sie einem sogar unbequem ist. 36 Seiten

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